ÜBERSETZEN

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin  – Dorota Karolina Bereza – und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

  1. Umfang des Übersetzungsauftrags

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

  1. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung
auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur
Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu
Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden
Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

  1. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
    (1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
    (2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
    (3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die
    Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen
    Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als
    gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

  2. Haftung

    (1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und  Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
    (2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
    (3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    (4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr
    seit der Abnahme der Übersetzung. (Hinweis: Diese Bestimmung ist nur anwendbar bei Verträgen mit Unternehmern, nicht jedoch auf Verträge mit Verbrauchern)
    (5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
  3. Berufsgeheimnis
    (1) Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt
    werden.
  4. Mitwirkung Dritter 
    (1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
    (2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
  5. Vergütung 
    (1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
    (2) Alle Preise verstehen sich als Endpreise.
    (3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
    (4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet
    die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

  6. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.


  1. Rücktrittsrecht

    (1) Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
  2. Anwendbares Recht
    (1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
    (2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
  3. Salvatorische Klausel
    Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
  4. Änderungen und Ergänzungen 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

DOLMETSCHEN

  1. Geltungsbereich 

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Es entsteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

(3) Die Auftragsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie
ausdrücklich anerkannt hat.

  1. Auftragserteilung 

(1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Mündliche Aufträge sind schriftlich zu bestätigen oder mit mindestens 80% des voraussichtlichen Auftragswertes anzuzahlen.

(2) Ein Auftrag gilt als vom Auftragnehmer angenommen, wenn er nicht unverzüglich abgelehnt wurde. Einer besonderen Auftragsbestätigung bedarf es nicht.

(3) Schriftliche Auftragsbestätigungen werden nur auf Verlangen oder in den Fällen, in denen es zweckmäßig erscheint, ausgestellt.

  1. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers 

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, zur Klärung von Darstellungen oder Aussagen beim Auftraggeber zurückzufragen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Dieser Verpflichtung wird auch dann in vollem Umfang nachgekommen, wenn in derartigen Fällen bei Anwendung normaler Sorgfalt nach bestem Wissen und allgemeinem Sprachverständnis, die Übertragungsleistung auf der Grundlage des verstandenen Sinngehalts erarbeitet werden kann. Deshalb sollte jede Textvorlage nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten. Angleichung an die beim Auftraggeber eingeführte Firmenterminologie erfolgt nur, wenn ausreichende und vollständige  Unterlagen (insbesondere Glossare des Auftraggebers, Vorübersetzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc), vor oder mit der Auftragserteilung unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden.

(2) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  1. Ausführung 

Die Dolmetschleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Aufgabe des Auftragnehmers ist die sinngemäße richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Von der Dolmetschleistung kann erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt.

  1. Reklamationen und Mängelbeseitigung 

Ist der Auftraggeber Kaufmann, so werden Reklamationen nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der ohne Verzug vorzunehmenden Untersuchung derselben und bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung beim Auftragnehmer unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Auch im nicht kaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter
bestimmter Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Sämtliche Mängelrügen sind im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung sowie im kaufmännischen Verkehr bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Erbringung der Leistung und nach Ablauf von zwei Wochen nach Entdeckung des versteckten Mangels ausgeschlossen.

  1. Haftung 

Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Sollte dennoch eine berechtigte Beanstandung auftreten, haftet der Auftragnehmer für Vermögensschäden bis zu
insgesamt 5.000,00 Euro im Einzelfall.

  1. Geheimnisschutz 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

  1. Vergütung und Grundlage der Berechnung 

Ich berechne das Honorar für die Dolmetschleistung unmittelbar nach deren Fertigstellung. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zu zahlen ist jeweils der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ohne Abzug per Banküberweisung oder bar. Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen können Teilrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt gestellt werden, die unabhängig von vorausgegangenen oder künftigen Rechnungen für den gleichen Auftrag zu den oben genannten Terminen zahlbar sind. In besonderen Fällen, z. B. Erstbestellungen durch unbekannte Auftraggeber ohne Hinweis ausreichender Bonität, sind andere Zahlungsbedingungen anwendbar, wie z. B. Vorauskasse oder Nachnahme. Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Dolmetschleistungen werden nach Stunden- oder Tagessätzen berechnet. Als Mindesthonorar wird für Dolmetschleistungen ein Stundenhonorar (für Konferenzdolmetscher ein Tageshonorar) berechnet. Angefangene Stunden gelten als ganze Stunden. Fahrtzeiten werden mit ganzem Stundensatz zzgl. Fahrtkosten und gegebenenfalls Spesen berechnet. Zum Honorar kommen noch evtl. Nebenkosten wie z. B. Post- und Telefongebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hinzu. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und   Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Valuta vereinbart ist. Alle genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.

  1. Vertragskündigung 

Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann ein bestehender Vertrag von uns durch fristlose Kündigung beendet werden, wenn aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Umständen (§ 626 BGB) zu befürchten ist, dass unser Honoraranspruch durch den Auftraggeber nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Einer besonderen Form der Kündigung bedarf es hierbei nicht. Irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns können nicht geltend gemacht werden. Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist dieser in jedem Fall verpflichtet, unseren bis zum Vertragsende aufgrund von Arbeitszeitaufwand entstandenen Honoraranspruch zu erfüllen. Maßgebend für unseren Zeitaufwand sind dann ausschließlich unsere Aufzeichnungen. Kündigt der Auftraggeber einen für Dolmetscherdienste entstandenen Vertrag, so hat er außer einer Vergütung für die bis dahin geleisteten Verwaltungs- und Vorbereitungsarbeiten eine angemessene Verdienstausfallentschädigung für den bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Dolmetscher zu zahlen, welche folgende Höhe erreicht: Kündigungen bis 14 Tage vor Beginn des Einsatzes kostenfrei; bis 7 Tage vor Beginn des Einsatzes 25 % des Auftragswertes; bis 3 Arbeitstage vor Beginn des Einsatzes 50 % des Auftragswertes; weniger als 3 Arbeitstage vor Beginn des Einsatzes 100 % des Auftragswertes. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, ob und in welcher Höhe ein Schaden nicht entstanden ist.

10. Störung, höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Viren 

Für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.

  1. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand 

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Wohnsitz des Auftragnehmers zuständige Amtsgericht.

  1. Wirksamkeit 

Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt.  Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.

Quelle: http://www.bdue-berlin.de/downloads/cat_view/44-infos-zum-beruf.html