Übersetzen

Im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit als Übersetzerin für Polnisch und Russisch biete ich Ihnen

Übersetzung von allgemeinen und fachsprachlichen Texten an,

z. B. von Informationsbroschüren, Firmenpräsentationen, Werbetexten, Zeitungsartikeln, Untertitelung, Produktbeschreibungen,  Katalogen, Berichten, Vorträgen, Patenten, Expertisen, Beurteilungen, Anweisungen, Prospekten und anderen Textsorten.

Als am Landgericht Berlin allgemein ermächtigte (in anderen Bundesländern: vereidigte/beeidigte/öffentlich bestellte) Übersetzerin für die polnische und russische Sprache biete ich Ihnen

bestätigte (genannt auch: beglaubigte/vereidigte usw.) Übersetzungen gemäß ISO-Norm an,

z. B. von Verträgen, Gutachten, Handelsregisterauszügen, Marktforschung-Berichten, Gerichtsbeschlüssen, administrativen Entscheidungen, Gerichtsurteilen usw.

 Möglich sind somit:

  • Bestätigte/beglaubigte Übersetzungen gemäß ISO-Norm von Urkunden (sog. Urkundenübersetzung) von Dokumenten und sämtlichen Unterlagen zur Vorlage bei Gerichten und anderen Behörden in Deutschland, Polen und Russland. Bitte beachten Sie, dass ich keine Übersetzungen beglaubige, die von anderen Übersetzern/Übersetzerinnen bzw. von anderen Personen angefertigt wurden. 
  • Adaptationen für Werbezwecke,
  • Begutachtungen von Fremdübersetzungen (nur Polnisch),
  • Überarbeitung von Texten (nur Polnisch),
  • Anfertigung von Glossaren bzw. Terminologielisten,
  • Transkription/Niederschriften von DVD, Video, usw.,
  • Recherche/Informationsgewinnung usw.,
  • Korrektorat (Proofreading), Lektorat sowie Qualitätssicherung (nur Polnisch),
  • Zusammenfassung eines Textes statt Übersetzung,
  • Ansonsten fragen Sie gern nach.

Selbstverständlich sind dabei:

  • Termingerechte und zuverlässige Ausführung Ihres Auftrags,
  • Qualität zu fairen Konditionen,
  • Diskreter Umgang von vertraulichen Dokumenten.

Meine Übersetzungen aus dem Polnischen und aus dem Russischen werden immer von einem muttersprachlichen Übersetzer Korrektur gelesen, um das muttersprachliche Niveau zu gewährleisten. Ich arbeite grundsätzlich gern nach dem Vier-Augen-Prinzip, sofern der Kunde nicht ausdrücklich wünscht, dass der Inhalt seiner Unterlagen nur mir bekannt bleibt. Mit dem Lektorat werden allerdings nur professionelle Übersetzer beauftragt, die die gleichen beruflichen Prinzipien sowie die gleiche Berufsethik vertreten.